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Warum gibt es Förderkreise (FK)?

Die sieben deutschen Förderkreise setzen sich für weltweite Solidarität und soziale Gerechtigkeit ein. Sie leisten entwicklungspolitische Bildungsarbeit und bieten die Möglichkeit, sich ehrenamtlich zu engagieren.

Banken und Menschenrechte

Banken und Menschenrechte

Dr Brigitte Bertelmann15. November 2019

Banken sind heute häufig mächtiger als Staaten und sollten daher auf die Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet werden.

Der Abschlussabend der sechsten Fair Finance Week beschäftigt sich mit dem Thema „Banken und Menschenrechte“. „Nachhaltigkeit wird häufig nur mit Umwelthemen verbunden“, sagt Silvia Winkler, Geschäftsführerin von Oikocredit Hessen-Pfalz, zur Begrüßung, „zu oft werden soziale Themen außer Acht gelassen.“ Im Bereich des Handels fordert derzeit ein breites Bündnis aus Menschrechtsorganisationen und Kirchen ein Lieferkettengesetz, das deutschen Importeuren eine Verantwortung für ihre globalen Zulieferer überträgt. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welche Verantwortung Banken für die Wirkung ihrer Finanzierungen tragen.

Aus wissenschaftlicher Sicht nahm hierzu Dr. Alicia Hennig, derzeit Dozentin für Wirtschaftsethik an der Universität in Nanjing, China, Stellung. „Unternehmen haben keine direkte Verpflichtung Menschenrechte einzuhalten“, so führt sie aus. „Die Menschenrechte schützen vor Eingriffen des Staates und sind nicht direkt übertragbar auf Unternehmen“. Die Verantwortung der Banken würde daher eher unter dem Begriff der Komplizenschaft diskutiert. Dafür gäbe es jedoch bisher keine gesetzlichen Regelungen, sondern lediglich Selbstverpflichtungen, wie die Äquator Prinzipien, ein Regelwerk zur Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards bei Projektfinanzierungen über 10 Mio. USD. Doch diese Prinzipien hätte in den Banken hautsächlich Bedeutung zur Begrenzung von wirtschaftlichen Risiken und Reputationsrisiken. Bei Verstößen gegen die Standards gebe es dagegen keinerlei Sanktionen. Insofern forderte Hennig das Ende der Freiwilligkeit zugunsten von staatlichen Regulierungen.

Diese Forderung wurde im anschließenden Podiumsgespräch von Helmut Törner-Roos, Referent im Zentrum Oekumene der Ev. Kirche Hessen-Nassau und der Ev. Kirche Kurhessen-Waldeck unterstützt. Als Vertreter der Kirchen in der Initiative für ein Lieferkettengesetz, betont er, dass im Handel die freiwillige Selbstverpflichtung  bisher nicht erfolgreich war. Daher bräuchte es für den Handel und für den Finanzsektor verbindliche Gesetze für alle. Diese hätten für die Unternehmen den Vorteil, dass sie in Zeiten hohen Wettbewerbsdrucks einheitliche Grundlagen für alle schaffen würden.

Richard Buch, Koordinator des Fair Finance Guide herausgegeben von Facing Finance e.V., konnte berichten, dass es in Belgin z.B. nicht zulässig sei Streubomben zu finanzieren. In Deutschland dagegen gäbe es für Finanzierungen keine einzige Regulierung. Selbst für geächtete Waffensysteme dürften die Banken Kredite vergeben.

„Regulierung führt jedoch zu mehr Bürokratie und weiterer finanzieller Belastung“, gab Peter Jonach, Abteilungsdirektor Bundeverband deutscher Banken zu bedenken. Er sähe, dass Nachhaltigkeit generell in den Banken an Bedeutung gewinne und zwar sowohl in Bezug auf ökologische als auch auf soziale Fragen. Dazu gäbe es derzeit sowohl Selbstverpflichtungen als auch staatliche Initiativen. Doch die Schwierigkeiten lägen dabei stets in den konkreten Ausgestaltungen, wie sich gerade aktuell an der Umsetzung des Klimapaketes zeige.

„Der Zweck der Menschenrechte ist es einflussreiche Institutionen für die Auswirkungen ihres Handelns auf das Leben von Menschen zur Rechenschaft ziehen“, fasst Hennig zusammen. Heute seien Konzerne häufig größer und mächtiger als Staaten. Daher seien sie sie zu „einflussreichen Institutionen“ geworden und müssten entsprechend auch für ihr Handeln haftbar gemacht werden können.

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