Die Idee der Solidarität weitergeben
Wir erhalten immer wieder Anfragen von Mitgliedern, die bei der Regelung ihres Nachlasses darüber nachdenken, was mit ihren Oikocredit-Anteilen geschehen soll.
Privatpersonen können nicht direkt Mitglied der Genossenschaft Oikocredit werden. Sie treten stattdessen einem der sieben deutschen Förderkreise bei, über den sie bei Oikocredit Geld anlegen. Das gilt auch für Vereine, Stiftungen und Gemeinden, die bei Oikocredit investieren.
Wir erhalten immer wieder Anfragen von Mitgliedern, die bei der Regelung ihres Nachlasses darüber nachdenken, was mit ihren Oikocredit-Anteilen geschehen soll.
Im Falle Ihres Todes wird Ihre treuhänderische Beteiligung an Oikocredit grundsätzlich mit Ihren Erben fortgesetzt. Sie können Ihre mittelbare Beteiligung an Oikocredit also vererben.
Sie können auch zu Lebzeiten Ihre treuhänderische Beteiligung an Ihre Familienangehörigen oder Dritte übertragen. Damit geben Sie nicht nur einen Geldwert weiter, sondern auch die Werte von Oikocredit: benachteiligten Menschen Chancen auf eigene wirtschaftliche Entwicklung zu eröffnen.
Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, die Idee der Solidarität weiterzugeben: Die Oikocredit-Förderkreise in Deutschland haben gemeinsam die Oikocredit Stiftung Deutschland gegründet. Sie wurde auf Wunsch von Oikocredit-Mitgliedern eingerichtet, die Oikocredit in ihrem Testament bedenken möchten. Ein Vermächtnis an die Stiftung leistet einen dauerhaften Beitrag zu einer solidarischeren Welt. Erfahren Sie mehr zur Oikocredit Stiftung Deutschland.
Gerne geben wir persönlich zu diesen Fragen Auskunft. Sprechen Sie uns einfach an.